Ihr Engagement wirkt über Generationen

Ein Vermächtnis ermöglicht langfristige Planung und sichert unsere Projekte dauerhaft. Möchten Sie sich über das Leben hinaus für das Wohl von Menschen mit Autismus engagieren? Dann denken Sie bereits heute an morgen. Mit Ihrem Testament schaffen Sie Klarheit und Sie stellen sicher, dass Ihr Vermögen oder ein Teil davon für einen sinnvollen Zweck verwendet wird und dass Sie etwas Bleibendes hinterlassen.

Hier finden Sie Antworten zu Testament, Erbschaft und Legat.

Sibylle Grimm Nafzger,
Partnerschaften und Kommunikation

Ohne anderslautende Regelung erben die sogenannten «gesetzlichen Erben». Dies sind in erster Linie die nächsten Verwandten. Daneben können Sie aber auch Dritten, wie beispielsweise autismus schweiz (as), Nachlasswerte vermachen. Hierzu müssen Sie aktiv selber ein Testament verfassen.

Als ErblasserIn können Sie nicht völlig frei über Ihren Nachlass verfügen. Das Schweizerische Erbrecht sieht vor, dass Sie nur über einen Teil Ihres Vermögens frei verfügen können (verfügbare Quote), während der Rest bestimmten gesetzlichen Erben zusteht (Pflichtteil). Bei der Berechnung der verfügbaren Quote, also des Teils Ihres Vermögens, über den Sie testamentarisch frei bestimmten können, sind wir Ihnen bei Bedarf gerne behilflich.

Legate und Erbschaften sind deshalb wichtig, weil sie unsere Arbeit langfristig unterstützen. Sie helfen uns, unsere Beratungsstelle zu sichern und weitere wertvolle und dringend nötige Projekte für die Betroffenen zu realisieren.

Mit einem Testament können Sie mitbestimmen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen passieren soll. Dabei können Sie eine Hilfsorganisation wie autismus schweiz als Erbin einsetzen. Sie können angeben wie viele Prozent Ihrer frei verfügbaren Quote as erhält. Oder Sie richten ein sog. Legat (auch Vermächtnis genannt) aus. Dabei erhält die Bedachte, hier also as, einen bestimmten Geldbetrag oder einen anderen bestimmten Vermögensteil.

Damit Ihr Testament wirksam wird, ist es unerlässlich, dass es in der richtigen Form errichtet wird und keine Widersprüche enthält. Bei komplexen Verhältnissen lohnt sich daher der Beizug einer Notarin oder eines Notars. Wenn Sie Ihr Testament selber und ohne Hilfe einer Fachperson verfassen möchten, sind folgende Punkte unbedingt einzuhalten (ansonsten kann das Testament angefochten werden oder gar nichtig sein):

  • Ihr eigenhändiges Testament muss von Anfang bis zum Schluss von Hand geschrieben sein.
  • Sie müssen das Testament mit Ort, Datum und Unterschrift versehen.

Schauen Sie sich hier zwei Beispiele von Testamenten an.

Nein. Sie können das Testament sowohl in einer der vier Landessprachen oder in jeder anderen Sprache verfassen.

Das Testament kann überall aufbewahrt werden. Damit es im Todesfall aber auch tatsächlich gefunden wird, empfiehlt es sich, das Testament bei der zuständigen Amtsstelle Ihres Kantons zu hinterlegen.

Uns ist es wichtig, dass Sie mitentscheiden, welches unserer Projekte Sie mit Ihrem Nachlass unterstützen wollen. Sie bestimmen in Ihrem Testament, ob Sie das ganze Engagement von as oder zum Beispiel die Beratungsstelle oder unsere Ferienlager unterstützen möchten. In der Regel wünschen die Erblasser oder Legate-Geber, dass wir ihren Nachlass für die dringendsten Aufgaben verwenden. Solche Spenden sind für uns ausserordentlich wichtig und wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen.

Wir versprechen Ihnen, dass wir Ihr Vermächtnis mit grosser Sorgfalt pflegen. Transparenz und Offenheit sind uns wichtige Anliegen. Sie können sich jederzeit auch im persönlichen Gespräch mit unserer Geschäftsleiterin ein Bild von unserer Arbeit machen.

Rufen Sie uns an (044 341 13 13). Im persönlichen Gespräch können wir Sie am besten beraten.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen für eine Beratung gerne zur Verfügung.