Achtung

Nicht jede Praxis oder jedes Zentrum wird automatisch von der IV anerkannt. Wichtig: Fragen Sie vorab, ob die Diagnosestelle von der IV akzeptiert wird, wenn später Leistungen beantragt werden sollen (z.B. medizinische Massnahmen, berufliche Massnahmen, Frühintervention etc.).

Auch für schulische Unterstützungsmassnahmen braucht es gut dokumentierte und seriös durchgeführte Diagnosen. Informieren Sie sich, z.B. beim Schulpsychologischen Dienst in Ihrem Kanton, von welchen Stellen eine Autismus-Spektrum-Störung Diagnose anerkannt wird.

Um eine zuverlässige Diagnose stellen zu können, müssen sich die Fachpersonen Autismus-spezifisch weitergebildet haben und solche Untersuchungen regelmässig durchführen.

Um IV-Leistungen zu erhalten, muss die Diagnose von einem Arzt bestätigt sein.

Menschen mit Autismus sind auf die Unterstützung durch ihr Umfeld (Eltern, Lehrpersonen, Freunde, Arbeitgeber etc.) angewiesen. Hier finden Sie viele Informationen und Buchvorschläge, wie eine gezielte Unterstützung aussehen könnte.